Oftmals gefragt: Darf meine 14 jährige Tochter/mein 14 jähriger Sohn wirklich bis 1h ausgehen?
Hier die Ausgehzeiten für Jugendliche zusammengefasst:
Laut Wiener Jugendschutzgesetz:
– bis 14 Jahre: bis 22h
– 14 -16 Jahre: bis 1h
– ab 16 Jahre: solange sie wollen, ausser die Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangen ein früheres Heimkommen als gesetzlich vorgesehen.
Für das Burgenland und Niederösterreich gelten diesselben Ausgehzeiten, andere Bundesländer haben teils andere Regelungen.
Liebe Grüße aus der Praxis für Familienpsychologie