Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Abklärung ihres Anliegens.
Verschwiegenheit
Als Psychologin unterliege ich den gesetzlichen Richtlinien zur Verschwiegenheit laut §14 PslG.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine, die von Ihnen nicht wahrgenommen werden, können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden (telefonisch, SMS oder Email). Das Honorar für nicht rechtzeitig abgesagte und nicht wahrgenommene Termine wird in Rechnung gestellt.
Rückerstattung der Kosten
Klinisch-psychologische Behandlungen können ab 1.1.2024 mit den Krankenkassen in Österreich abgerechnet werden. Ein Teil (die Höhe richtet sich nach ihrem Versicherungsträger) der Kosten wird übernommen.
Supervision und Coaching im beruflichen Kontext werden in der Regel für Sie als Angestellte durch das Unternehmen finanziert – sprechen Sie diesbezüglich am Besten im Voraus mit Ihrem Vorgesetzten bzw. wenn Sie selbstständig sind mit Ihrem Steuerberater.
Private Zusatzversicherungen bieten je nach versicherter Polizze die Möglichkeit einer teilweisen oder kompletten Rückerstattung. Klären Sie bitte die Bedingungen im Einzelfall mit Ihrer Versicherung.