Bei einvernehmlicher Scheidung sind die Eltern von minderjährigen Kindern verpflichtet, an einer vom Gericht anerkannten Elternberatung teilzunehmen. Beide Eltern müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Ohne diesen ist keine einvernehmliche Scheidung möglich. Ich bin in der Liste der anerkannten Beraterinnen eingetragen, weshalb meine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung vom Gericht als Nachweis anerkannt wird. Die Bestätigung für das Gericht erhalten Sie direkt im Anschluss an die Elternberatung.
In der Elternberatung werden Sie über die besonderen Bedürfnisse und Auswirkungen Ihres Kindes im Zuge einer Trennung beraten. Sie erhalten Tipps, wie Sie Ihre Kinder liebevoll in dieser Phase begleiten und erfahren, wie sie ihnen gleichzeitig Halt und Sicherheit geben können.
Im Idealfall sollte die Beratung von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden, die Kinder sind nicht anwesend.
Weitere Informationen finden Sie auf der Bürgerservice-Seite des Bundesministeriums